Wichtige Information zum Weiterbildungsfonds temptraining
Beim Weiterbildungsfonds temptraining tritt per 1. April 2019 zugunsten der Temporärarbeitenden eine Reglementänderung in Kraft. Es ist uns ein Anliegen, dass künftig noch mehr Temporärarbeitende vom Weiterbildungsfonds profitieren können.
Nachfolgend erläutern wir Ihnen kurz die Neuerungen:
- Einführung neuer Stufen / neue Staffelung für Kurskosten und Lohnausfall
Neuer Beitrag für Temporärarbeitende, die wenige Stunden pro Jahr arbeiten: bereits bei 176 geleisteten Stunden (ca. 1 Monat) ergibt sich ein Leistungsanspruch für Kurskosten von maximal CHF 500.- und für Lohnausfallentschädigung (EO)ein Anspruch von maximal CHF 250.-
Neuer Beitrag für Temporärarbeitende, die langfristig arbeiten:
bei 880 geleisteten Stunden (ca. 5 Monate) ergibt sich ein Leistungsanspruch für Kurskosten vonmaximal CHF 5000.- und für Lohnausfallentschädigung (EO) ein Anspruch von maximal CHF 2‘250.- - Wartefrist von 12 Monaten entfällt
Das heisst, nach Ablauf der 12-monatigen Frist beginnt direkt eine neue Anspruchsfrist (insofern die Voraussetzungen für die Leistung von Einsatzstunden gem. Art. 18 Abs. 6 des Reglements gegeben sind). - Fern- und Onlinekurse
Neu werden Fern- und Onlinekurse von temptraining anerkannten Bildungsinstituten akzeptiert, da künftig mit der Digitalisierung neue Bildungsangebote entstehen. - CAS-, DAS- und MAS
Um unser Angebot noch attraktiver zu machen werden CAS-, DAS- und MAS-Bildungen an Hochschulen wieder akzeptiert.
Die genannten Anpassungen finden Sie ab 1. April 2019 im neuen Reglement zur Förderung der Weiterbildung unter Art. 18 bis Art. 21ter.
Aufgrund dieser Änderungen wurden die bisherigen Flyer überarbeitet. Die neuen Informationsbroschüren stehen Ihnen zum Download und Bestellen auf der Website der temptraining zur Verfügung.
Haben Sie noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Ihr TrendPartner-Team